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Laux Rechtsanwälte

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Laux Rechtsanwälte Irene Biederbeck Breite Str. 18 13597 Berlin Tel: 030/ 33 77 37 310 Fax: 030/ 33 77 37 319 E-Mail: info@ra-laux.de

Über das Unternehmen

Wir sind eine auf Personenschadenregulierung spezialisierte medizin- und versicherungsrechtliche Fachanwaltskanzlei.

Unsere Anwälte vertreten Verbraucher, d.h. Patienten, Versicherungsnehmer und Unfallopfer bei der Wahrnehmung ihrer Rechte aus Schadenfällen (Unfälle, ärztliche Fehlbehandlungen und schwere Erkrankung) und gegenüber privaten und gesetzlichen Versicherern.

Vertrauen Sie uns Ihren Fall an. Aufgrund unserer hohen Spezialisierung sind wir seit Jahren deutschlandweit erfolgreich.

Aktuelle Pressemitteilungen von Laux Rechtsanwälte
Hüft- und Kniegelenksprothesen: Segen oder Fluch?
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Hüft- und Kniegelenksprothesen: Segen oder Fluch?

Wegen steigender Kosten sollen u.a. Operationen an Hüfte und Knie eingedämmt werden. Diese Mitteilung war am 03.05.2012 dem Online-Auftritt des Stern zu entnehmen ("Umstrittener Vorstoß der Regierung: Bahr will OPs für Senioren streichen"). Die Ankündigung erinnert an eine Äußerung des Chefs der Jungen Union Philipp Mißfelder im August 2003. Dieser hatte kritisiert, dass "85-Jährige noch künstliche Hüftgelenke auf Kosten der Solidargemeinschaft bekommen." Dem Bericht des Stern zufolge implantieren Deutschlands Ärzte laut Bericht der Barmer GE…
06.06.2012
Krankenhaushygiene weiter problematisch
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Krankenhaushygiene weiter problematisch

Der 05. Mai war der Welt-Händehygienetag. An die Wichtigkeit des regelmäßigen Händewaschens erinnerte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Was für viele selbstverständlich ist, darüber wird im Krankenhausbereich immer noch gestritten. Denn fünf Bundesländer haben trotz gesetzlicher Vorgaben immer noch keine aktuelle Hygieneverordnung erlassen. Berlin gehört dazu. Jährlich erkranken nach Studien des Bundesgesundheitsministeriums in Deutschland zwischen 400.000 und 600.000 Patienten an Krankenhausinfektionen, etwa 10.000 v…
10.05.2012
Versäumnisse bei Prophylaxe gegen Druckgeschwüre - bereits 20.000,00 € Schmerzensgeld zugesprochen
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Versäumnisse bei Prophylaxe gegen Druckgeschwüre - bereits 20.000,00 € Schmerzensgeld zugesprochen

Auch der 3. Pflege-Quartalsbericht des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie seines Medizinischen Dienstes vom 24.04.2012 belegt, was viele schon befürchtet haben. Eine Besserung insbesondere bei der Prophylaxe von Druckgeschwüren wegen falscher Lagerung (Dekubitus) gibt es seit der letzten Prüfung in 2007 nicht. Schmerzensgelder in fünf-stelliger Höhe sind mittlerweile Realität in Deutschland.Und das trotz einfacher Maßnahmen zur Vorbeugung. Die Untersuchung umfasste die Pflege von mehr als 100.000 Menschen. Bei 40,7 Prozent der Hei…
04.05.2012
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