Der LandesElternAusschuss ist ein schulisches Gremium mit 24 Mitgliedern (2 je Bezirk) und 2 beratenden Mitgliedern aus dem Bereich der staatlich anerkannten Ersatzschulen. Die Mitglieder werden für zwei Kalenderjahre gewählt. Die Amtszeit beginnt am 01.01. und endet am 31.12. des Folgejahres. Berliner SchulG § 110.3