In vielen Firmen-Netzwerken ist seit Jahresbeginn der Port 8000 freigeschaltet, um der neuen gesetzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steueranmeldungen nachzukommen.
Die Umsatz- und Lohnsteuer-Anmeldungen dürfen seit Jahresbeginn nur noch in Ausnahmefällen in Papierform abgegeben werden. Die Übermittlung der Daten muss bei Einsatz eines Proxyservers in der Regel über den Port 8000 erfolgen. Denn sowohl die Freeware der Finanzverwaltung (Elsterformular) als auch die meisten kostenpflichtigen Programme bedienen sich des Unterpr…
19.04.2005
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