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KUECK Industries consulting

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Holger Kück KUECK Industries Ltd. Westring 303, 44629 Herne fon +49.2323.597560 www.ki-consulting.eu info@ki-consulting.eu Alice Vogler komfakt Training UG Westring 303, 44629 Herne fon +49.2323.5975622 www.komfakt-online.de info@komfakt-online.de

Über das Unternehmen

Die Unternehmen KUECK Industries Ltd. und komfakt Training UG haben passend zu den Gefahren im Straßenverkehr in Herbst und Winter die Kampagne „UNFASSBAR“ gestartet. Mit der Kampagne „UNFASSBAR“ soll in unregelmäßigen Abständen auf gefährliche Situationen im Berufsleben aufmerksam gemacht und Unfällen vorgebeugt werden.
Jede Einzelkampagne besteht aus einem Informationstext, der kostenfrei heruntergeladen werden kann und wird durch Poster und/oder Unterweisungsmaterial ergänzt. Diese Materialien können Unternehmen innerbetrieblich kostenfrei einsetzten. Darüber hinaus stehen die Experten von KUECK Industries Ltd. und komfakt Training UG als Berater und Dozenten zur Verfügung.

Aktuelle Pressemitteilungen von KUECK Industries consulting
Bild: Kampagne UNFASSBAR startet mit Thema 'Sicheres Fahren im Herbst und Winter'Bild: Kampagne UNFASSBAR startet mit Thema 'Sicheres Fahren im Herbst und Winter'
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Kampagne UNFASSBAR startet mit Thema 'Sicheres Fahren im Herbst und Winter'

Sicheres Fahren im Herbst und Winter: Die dunkle Hälfte des Jahres hat begonnen. Es wird kälter, nasser und die Zeit, in der es tagsüber hell ist nimmt weiter ab. Besonders bei Kraftwagenfahrern steigt in dieser Zeit die Unfallgefahr, nicht zuletzt weil die Witterungsbedingungen falsch gedeutet werden. Darauf weisen Automobilclubs und Unfallversicherungsträger gebetsmühlenartig hin. „Daher ist es umso wichtiger, dass alle Kraftfahrer im Betrieb auch diesbezüglich unterwiesen werden.“ erklärt Holger Kück, Sicherheitsingenieur und Geschäftsführ…
12.10.2015
Kündigung einer Schwangeren nur mit Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde möglich
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Kündigung einer Schwangeren nur mit Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde möglich

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat in einem Verfahren jüngst festgestellt, dass die Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde eine Benachteiligung wegen des Geschlechts (§1 AGG) darstellen kann. Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte - ein Rechtsanwalt - eine bei ihm beschäftigte Mitarbeiterin (Klägerin) während der Probezeit gekündigt. Diese Kündigung hatte jedoch das zuständige Arbeitsgericht in einem Kündigungsschutzverfahren nach § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) für unwirksam er…
25.09.2015
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