Die Kronotex GmbH & Co. KG gehört mit einer Produktionskapazität von jährlich fast 60 Mio. m² Laminatfußboden zu den weltweiten Marktführern und ist durch modernste Technologien und die vertikale Integration aller Herstellungsprozesse in der Produkt
Akzenta hat wegen angeblicher Verletzung des Europäischen Patents EP 1 002 170 vor dem Landgericht Düsseldorf Klage gegen Kronotex erhoben. Nachdem das zu Grunde liegende Deutsche Patent DE 197 35 189 vom Deutschen Patent- und Markenamt mit Beschluss vom 18.02.2003 wegen fehlender Patentfähigkeit widerrufen worden ist, hat Kronotex entschieden, den Deutschen Anteil des Europäischen Patents EP 1 002 170 mittels einer Nichtigkeitsklage anzugreifen.
Die Nichtigkeitsklage wurde am 10.09.2007 beim Bundespatentgericht eingereicht.
Kronotex GmbH & …
Akzenta klagt vor dem Landgericht Düsseldorf in dem Verletzungsverfahren 4b O 165/07 aus dem Europäischen Patent EP 1 002 170 gegen einen Buchedekor-Laminatfußboden von Kronotex, weil dieser nach Ansicht von Akzenta keine Dekorlage vorsehe, sondern das Dekor direkt auf die Trägerplatte aufgebracht und mit dieser zu einer vorgefertigten Schicht verarbeitet sei.
Es gibt zwei Gründe, die nach Überzeugung von Kronotex im Ergebnis zu einer Klageabweisung führen werden: Zum einen druckt Kronotex Dekore nicht, wie im Patent vorgesehen, direkt auf T…
In der unter dem Aktenzeichen 4 b O 266/06 geführten Klage vor dem Landgericht Düsseldorf legte Kronotex am 28.08.2007 Berufung gegen das Urteil in erster Instanz ein.
Die Kammer des Landgerichts Düsseldorf hatte in der erstinstanzlichen Entscheidung hauptsächlich auf die Funktionalität der Verbindung abgestellt. Nach Ansicht von Kronotex ist das Gericht nicht hinreichend auf die Details des Patentes eingegangen, die im Gegensatz zur 5G Ausführungsform stehen. Kronotex geht davon aus, dass das Berufungsgericht zu einer anderen Einschätzung g…