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Ab Januar 2017 tritt die Änderung zur digitalen Aufbewahrungspflicht endgültig in Kraft. Das bedeutet für den Einzelhandel, dass die herkömmlichen Registrierkassen ausgedient haben und ein GoBD/GDPdU-konformes Kassensystem erworben werden muss. Die Daten müssen, laut der Abgabenverordnung, dementsprechend jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden.
Unternehmen in der Verantwortung
Für eventuelle Fehler bei der digitalen Buchführung, Versäumnisse bei der vorschriftsmäßigen Verfahrens- und Prozessdokum…
06.07.2016
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