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Kenston Services GmbH c/o Deutscher-bAV-Service

Kenston Services GmbH c/o Deutscher-bAV-Service

Deutscher bAV Service c/o Kenston Services GmbH Hohenstaufenring 48 - 54 • 50674 Köln Telefon 0221 716 176 - 0 • Telefax 0221 716 176 - 50 info@dbav-service.de • www.deutscher-bav-service.de Ansprechpartnerin: Ann Pöhler, Pressereferentin »Deutscher bAV Service«

Über das Unternehmen

Über den »Deutschen bAV Service« und die Kenston Services GmbH
Deutscher bAV Service® ist eine eingetragene Marke der Kenston Services GmbH mit Sitz in Köln. Die Marke ist mit der Registernummer 30 2010 047 468 in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen.
Die Kenston Services GmbH, als Inhaberin der Marke Deutscher bAV Service, fungiert als unabhängiges Dienstleistungs- und Abwicklungsunternehmen für sämtliche Themenbereiche der betrieblichen ­Altersversorgung und von Arbeitszeitkonten- bzw. Zeitwertkontensystemen. In dieser fokussierten Ausrichtung betreut die Kenston Services GmbH als bundesweites »Kompetenzcenter« Mandanten aus ­folgenden Personenkreisen bzw. Bereichen: Unternehmen jeder Größe aus allen Branchen, Rechtsanwälte und Rechtsberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und qualitativ hochwertig agierende Finanzdienstleister.

Aktuelle Pressemitteilungen von Kenston Services GmbH c/o Deutscher-bAV-Service
Bild: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA): Rein in die „bAV“ – Raus aus dem „Rechtsberatungsschlaf“Bild: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA): Rein in die „bAV“ – Raus aus dem „Rechtsberatungsschlaf“
Kenston Services GmbH c/o Deutscher-bAV-Service

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA): Rein in die „bAV“ – Raus aus dem „Rechtsberatungsschlaf“

Sebastian Uckermann, Autor des aktuellen Beitrages aus der NZA Beilage 3/2012 Seite 1 (zu Heft 21/2012), nimmt Stellung zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV): Die bAV einer der komplexesten Anwendungsbereiche der Jurisprudenz. Gerade das interdisziplinäre Zusammenwirken von unterschiedlichen Rechtsbereichen, wie z. B. dem klassischen Zivilrecht, dem Arbeitsrecht, dem Steuerrecht, dem Bilanzrecht, dem Sozialversicherungsrecht und dem Versicherungsvertragsrecht führt dazu, dass viele Rechtsberater diesen interessanten Bereich meide…
05.12.2012
(DStR) – Deutscher bAV Service nimmt kritisch Stellung zu der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
Kenston Services GmbH c/o Deutscher-bAV-Service

(DStR) – Deutscher bAV Service nimmt kritisch Stellung zu der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen

Sebastian Uckermann, Andreas Jakob und Patrick Drees nehmen in Heft 45/2012 des „Deutschen Steuerrechts“ (DStR 2012, 2292) kritisch Stellung zur betriebswirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds: Die Auslagerung von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen ist in aller Munde. Gerade steuerliche Berater werden häufig durch Ihre Unternehmensmandanten mit Fragestellungen zu entsprechenden Auslagerungsmöglichkeiten konfrontiert. Oftmals wird hierbei auf Seiten der Versicherungswirtschaft eine zu…
28.11.2012
Bild: „Deutscher bAV Service“ untermauert bAV-Alleinstellung: praktische Expertisen für den RechtsanwenderBild: „Deutscher bAV Service“ untermauert bAV-Alleinstellung: praktische Expertisen für den Rechtsanwender
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„Deutscher bAV Service“ untermauert bAV-Alleinstellung: praktische Expertisen für den Rechtsanwender

Köln, 18. August 2011 Der mit Datum zum 01.08.2011 in den Markt eingetretene Deutsche bAV Service offeriert bislang nicht im Markt der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorhandene Beratungsdienstleistungen als strategisch koordinierte Marktführungslösungen. Der Deutsche bAV Service, als markenrechtlich geschützter Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH, ermöglicht in diesem Zusammenhang die Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung - samt integrierter um…
18.08.2011
Bild: „Deutscher bAV Service“: Beratungsdienstleistungen zur bAV mit AlleinstellungsgarantieBild: „Deutscher bAV Service“: Beratungsdienstleistungen zur bAV mit Alleinstellungsgarantie
Kenston Services GmbH c/o Deutscher-bAV-Service

„Deutscher bAV Service“: Beratungsdienstleistungen zur bAV mit Alleinstellungsgarantie

Der mit Datum zum 01.08.2011 in den Markt eingetretene Deutsche bAV Service offeriert bislang nicht im Markt der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorhandene Beratungsdienstleistungen als strategisch koordinierte Marktführungslösungen. Die Beratung und Einrichtung sowie die laufende Überwachung von bAV- und Zeitwertkonten-Systemen erfordert in der hochwertigen Beratung technischen, rechtlichen und organisatorischen Aufwand und bindet damit Unternehmensressourcen. In der Zusammenführung der Komponenten des Deutschen bAV Service mit den indi…
16.08.2011
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