Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 26.03.2019 zum Aktenzeichen 1 BvR 673/17 entschieden, dass der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption allein in nichtehelichen Familien gegen Artikel 3 Abs. 1 GG verstößt.
Die Verfassungsrichter haben festgestellt, dass es mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot nicht vereinbar ist, dass der Stiefelternteil in nichtehelichen Stiefkindfamilien die Kinder des anderen Elternteils nicht adoptieren kann, ohne dass die Verwandtschaft der Kinder zu diesem erlischt, wohingegen in einer ehe…
06.05.2019
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