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"Weiterer Schritt zur Sicherheit für Handel und Verbraucher"
OLG-Urteil gibt auch in zweiter Instanz der "ARGE Golden Toast e.V." alleiniges Vermarktungsrecht
Die Müller-Brot GmbH, die neben anderen Firmen über fast vier Jahrzehnte Backwaren unter der Marke Golden Toast vertrieben hat, ist nicht mehr berechtigt, diese Marke zu benutzen. Das hat das Oberlandesgericht München am 25.01.2007 in zweiter Instanz bestätigt. Damit hat sich die "Arbeitsgemeinschaft Golden Toast e.V." in dem Streit um die Marke "Golden Toast" gegen die Müller-Brot Gm…
08.02.2007
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