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Kanzlei Minderjahn

Kanzlei Minderjahn

Michael Minderjahn Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Schloß Wachendorf 2 53894 Mechernich Tel. 02256 9567387 Mail kanzlei@minderjahn.com

Über das Unternehmen

Michael Minderjahn vertritt seit Jahren private und institutionelle Anleger, Bank- und Versicherungskunden, Unternehmer und Selbstständige in ganz Deutschland. Für seine Mandanten ist er in ganz Deutschland unterwegs. Seine Kompetenzen liegen im Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie in der Anwaltshaftung in diesen Bereichen.
Mehr Informationen zu Michael Minderjahn finden Sie unter http://www.minderjahn.com/index.php/kanzlei/

Aktuelle Pressemitteilungen von Kanzlei Minderjahn
Bild: Zweite Lorenz Immobilienfonds - neuer Prozesserfolg beim Amtsgericht MünchenBild: Zweite Lorenz Immobilienfonds - neuer Prozesserfolg beim Amtsgericht München
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Zweite Lorenz Immobilienfonds - neuer Prozesserfolg beim Amtsgericht München

Neuerlicher Prozesserfolg für eine von Michael Minderjahn vertretene Anlegerin, die auf Zahlung von Sparraten verklagt wurde. Mit Urteil vom 02.05.2018 hat das Amtsgericht München eine Klage der Zweite Lorenz Immobilienfonds GmbH & Co. KG abgewiesen, die Zahlung von Sparraten auf die im Jahre 2008 gezeichnete Treuhandbeteiligung verlangte. Die Dame hatte sich überzeugen lassen, eine Treuhandbeteiligung an der Zweiten Lorenz Immobilienfonds über 4.800 € zu zeichnen. Die Einlage sollte durch die Arbeitgebersparzulage von monatlich 40 € aufge…
07.08.2019
Bild: Zweite Lorenz Immobilienfonds - neuer Prozesserfolg beim Amtsgericht SaarbrückenBild: Zweite Lorenz Immobilienfonds - neuer Prozesserfolg beim Amtsgericht Saarbrücken
Kanzlei Minderjahn

Zweite Lorenz Immobilienfonds - neuer Prozesserfolg beim Amtsgericht Saarbrücken

Erneuter Prozesserfolg für eine von Michael Minderjahn vertretene Anlegerin, die rückständige Raten auf die Einlage zahlen sollte. Mit Urteil vom 14.02.2018 hat das Amtsgericht Saarbrücken eine Klage der Zweite Lorenz Immobilienfonds GmbH & Co. KG abgewiesen, die Zahlung der Sparraten auf die im Jahre 2011 begründete Beteiligung verlangte. Die Frau war einer sog. „Drückerkolonne“ ins Netz gegangen. Diese hat ihr den Abschluss eines Sparvertrages empfohlen, mit dem sie die Arbeitgebersparzulage in Anspruch nehmen könne. Außerdem – so der Bera…
02.03.2018
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