Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 10.10.2018 zum Aktenzeichen XII ZB 231/18 entschieden, dass ein Kind keine zwei Mütter haben kann.
Im konkreten Fall gebar eine Frau ein Kind. Die Frau lebt in einer lesbischen Beziehung. Aufgrund der „Ehe für Alle“ heirateten die zwei Frauen und wurden Eheleute, also Ehefrau und Ehefrau.
Die leibliche Mutter wurde als Mutter eingetragen. Die Ehefrau hingegen wurde gar nicht als weiterer Elternteil eingetragen. Die Nichtmutter verlangte, ebenfalls als Mutter eingetragen zu werden. Das Standesamt leh…
11.12.2018
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