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Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann

Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann

Freihofstraße 6 73730 Esslingen Tel.: 0711-9308110 Fax: 0711: 0711-368438 Mail: a.frank@hh-h.de Web: www.hh-h.de Ansprechpartner: RA Andreas Frank

Über das Unternehmen

Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.

Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.

Aktuelle Pressemitteilungen von Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann
Bild: DFH Fonds 64: Fondsanleger zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert
Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann

DFH Fonds 64: Fondsanleger zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert

Im April dieses Jahres hatten wir an gleicher Stelle über den in Schieflage geratenen geschlossenen DFH Immobilienfonds Beteiligungsangebot 64 – Central Park Frankfurt am Main - berichtet. Zwischenzeitlich haben sich die Anleger im Rahmen eines schriftlichen Umlaufverfahrens mehrheitlich für die seitens der DFH Fonds Geschäftsführung initiierte Rückführungs- und Abwicklungsvereinbarung ausgesprochen. Wie erwartet, wurden sie jetzt in einem seitens der DFH 64 Beteiligungsgesellschaft Mitte Juli versandten Rundschreiben zur Rückzahlung von 60 %…
10.08.2012
Bild: Medico Fonds 38: Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet Urteil für geschädigte Anleger
Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann

Medico Fonds 38: Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet Urteil für geschädigte Anleger

In dem von der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 20.07.2012 hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadenersatz in Höhe von € 164.500,54 und damit zur sogenannten Rückabwicklung der Beteiligung am Medico Fonds 38 verurteilt. Der Fall In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde dem Kläger von den Anlageberatern der Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung eine Beteiligung an dem Medico Fonds 38 empfohl…
26.07.2012
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