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Kanzlei Dr. Donat Ebert

Kanzlei Dr. Donat Ebert

Dr. Donat Ebert Rechtsanwalt zugelassen in Deutschland und Ungarn Tompa Mihály u. 23/A 1029 Budapest Tel.: 00-36-1-391 64 91 Fax: 00-36-1-391 64 92 E-Mail: donat.ebert@ebert.hu www.rechtsanwalt-ungarn.de

Über das Unternehmen

Unser Rechtsanwaltsbüro ist spezialisiert auf Straf- und Erbrecht, insbesondere im grenzüberschreitenden Bereich zwischen Deutschland und Ungarn. Zu unseren Tätigkeiten gehören aber auch Schadenersatzprozesse, vor allem im Bereich der Arzthaftung. Auch das Wettbewerbs- und das Urheberrecht, sowie natürlich das Europarecht werden von unserem Büro kompetent abgedeckt.

Rechtsanwalt Dr. Donat Ebert – geb. 1968 in Duisburg – ist seit über zehn Jahren in Ungarn tätig, wo er von 1999 bis 2004 die Ausbildung der ungarischen Richter im Europarecht leitete. Bis heute ist er als Dozent an der ungarischen Richter-Akademie tätig.

Seit 2004 betreibt er sein eigenes Büro in Budapest und zählt zu den wenigen ausländischen Rechtsanwälten, die auch forensisch tätig sind, d.h. vor ungarischen Gerichten auf ungarisch plädieren.

Aktuelle Pressemitteilungen von Kanzlei Dr. Donat Ebert
Bundesgerichtshof legt Richtlinien über Niederlassung von Rechtsanwälten in der EU falsch aus
Kanzlei Dr. Donat Ebert

Bundesgerichtshof legt Richtlinien über Niederlassung von Rechtsanwälten in der EU falsch aus

Der deutsche Bundesgerichtshof – BGH – hat mit Beschluss vom 16.03.2009 – AnwZ (B) 31/08 AnwGH Dresden – die Klage eines polnischen und deutschen Staatsangehörigen abgewiesen, der im Klagewege die Zulassung zur deutschen Rechtsanwaltschaft erlangen wollte. Hierbei hat der BGH jedoch, insbesondere in der Randziffer 12 des Beschlusses, aber auch in den Leitsätzen – ein völlig falsches Verständnis der europäischen Richtlinien, die sich mit dem Rechtsanwaltsberuf befassen, zugrunde gelegt. So schreibt der BGH in seinem Leitsatz: „Der Zugang zum B…
27.07.2009
OLG Budapest legt Frage der Berechtigung zur Führung des ungarischen Rechtsanwalts-Titel dem EuGH vor
Kanzlei Dr. Donat Ebert

OLG Budapest legt Frage der Berechtigung zur Führung des ungarischen Rechtsanwalts-Titel dem EuGH vor

Mit Beschluss vom 22. VI. 2009 – Aktenzeichen: 4. Pf. 20. 573/2009/7 – legt das Oberlandesgericht Budapest (sog. „Tafelgericht“) dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zwei Fragen vor, die sich mit dem Problem befassen, ob und unter welchen Voraussetzungen ausländische Rechtsanwälte, die sich in Ungarn niedergelassen haben, den einheimischen Titel des „ügyvéd“ (ungarisch für „Rechtsanwalt“) führen und sich so in vollem Umfang in die ungarische Rechtsanwalts-Gemeinschaft integrieren dürfen. Hintergrund dieses Vorlageverfahrens ist eine Ause…
08.07.2009
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