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Kanzlei Diem & Partner

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Kontakt und v.i.S.d.P.: RA Frank E. R. Diem Ansprech-/Interviewpartner: RA Dr. Carsten Ulbricht M.C.L. (prozessführender RA) Telefon: 0711 - 228 54 50 Telefax: 0711 - 226 55 70 E-Mail: culbricht@diempartner.de / fdiem@diempartner.de Weitere Informationen: www.diempartner.com

Über das Unternehmen

Die Kanzlei Diem & Partner mit Niederlassungen in Stuttgart und Istanbul berät mit 15 Rechtsanwälten/innen mittlere und große Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Mit den beiden Länderreferaten für Frankreich und die Türkei und der

Aktuelle Pressemitteilungen von Kanzlei Diem & Partner
Bild: Ein Schuh ist kein Elektrogerät - adidas setzt sich auch vor dem Bundesverwaltungsgericht durchBild: Ein Schuh ist kein Elektrogerät - adidas setzt sich auch vor dem Bundesverwaltungsgericht durch
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Ein Schuh ist kein Elektrogerät - adidas setzt sich auch vor dem Bundesverwaltungsgericht durch

Leipzig/Stuttgart 21.03.2007 - Das Bundesverwaltungsrecht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Sportschuh „adidas_1“, der mit einer elektrischen Zusatzfunktion zur Anpassung der Dämpfung ausgestattet ist, nicht in den Anwendungsbereich des Elektrogerätegesetzes (ElektroG) fällt. Auf die Revision des mit der Abwicklung des Gesetzes beauftragten Stiftung „Elektro-Altgeräte-Register“ (EAR) bestätigte der 7.Senat damit die vorinstanzlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Ansbach und des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes, die bereit…
22.02.2008
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