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it-recht PLUS

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it-recht PLUS GmbH Ansprechpartner: RA Alexander Schupp Gustav-Heinemann-Str. 17 67663 Kaiserslautern Tel.: 0800 – 40 41 100

Über das Unternehmen

it-recht PLUS versteht sich als Vermitttler einer modernen, spezialisierten Rechtsabteilung für mittlere und große Unternehmen für alle Bereiche des IT-Rechts.
Die juristischen Leistungen von it-recht PLUS fügen sich nahtlos in bestehende Rechtsabteilungen ein, können jedoch ebenso als externe Rechtsabteilung in Anspruch genommen werden. Die spezialisierten Vertragsanwälte von it-recht PLUS beraten individuell und erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen, beispielsweise wenn es um die Gestaltung von Lizenz- oder Kooperationsverträgen geht.

weitere Informationen auf: www.it-recht-plus.de/service

Aktuelle Pressemitteilungen von it-recht PLUS
04. November 2011: Wichtiger Stichtag für alle Online-Händler in Sachen Widerrufsrecht
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04. November 2011: Wichtiger Stichtag für alle Online-Händler in Sachen Widerrufsrecht

Wer Waren oder Dienstleistungen in einem Onlineshop, auf ebay, Amazon und Co. vertreibt, sollte schnellstens dafür sorgen, dass seine Widerrufsbelehrung auf dem neuesten Stand ist! Denn seit dem 04.08.2011 gilt ein neues Widerrufsrecht in Deutschland. Zwar wurde Online-Händlern eine Übergangsfrist eingeräumt, um ihren Internetauftritt an die neuen Gesetze anzupassen. Diese Frist endet aber am 04.11.2011. Wer die Frist verstreichen lässt und keine entsprechenden Vorkehrungen trifft, riskiert Abmahnungen durch Wettbewerber. Die Aktualisieru…
28.10.2011
Bild: Neues Widerrufsrecht für Online-Shops - Was müssen Händler und Käufer beachten?Bild: Neues Widerrufsrecht für Online-Shops - Was müssen Händler und Käufer beachten?
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Neues Widerrufsrecht für Online-Shops - Was müssen Händler und Käufer beachten?

Das neue Widerrufsrecht war am 13.11. Thema der Sendung bonus des Saarländischen Rundfunks. Aus aktuellem Anlass möchte it-recht PLUS zu diesem Thema informieren. Die Neuerungen im Widerrufsrecht betreffen alle, die im Internet Waren kaufen oder verkaufen und bietet mehr Rechtssicherheit für beide Seiten. Personen, die Waren über das Internet erworben haben, dürfen diese ausprobieren, so wie es etwa in einem Ladengeschäft möglich wäre. Ergeben sich aus dem Testen Verschlechterungen an der Ware, darf ein Händler vom Käufer Wertersatz fordern.…
19.09.2011
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