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Interessenverband Freier Handwerker e. V. (IFHandwerk)

Interessenverband Freier Handwerker e. V. (IFHandwerk)

IFHandwerk e.V. Interessenverband freier und kritischer Handwerkerinnen und Handwerker Sülldorfer Weg 4, 22869 Schenefeld bei Hamburg Ansprechpartner: Diplom-Volkswirt Michael Wörle Tel.: 0172 – 40 15 796 (Presse); Tel.: (040) 399 00 167 – Fax: (040) 399 00 331

Über das Unternehmen

Der IFHandwerk e.V. wurde 2002 von einer Gruppe Handwerkerinnen und Handwerker sowie Beratern gegründet. Er setzt sich für die Deregulierung des Handwerks ein:

Freie Handwerksausübung in Deutschland wie in fast allen europäischen Staaten. Notwendig

Aktuelle Pressemitteilungen von Interessenverband Freier Handwerker e. V. (IFHandwerk)
Finanzmarktkrise - IFHandwerk empfiehlt Geldeinlagen auf mehrere Banken zu verteilen
Interessenverband Freier Handwerker e. V. (IFHandwerk)

Finanzmarktkrise - IFHandwerk empfiehlt Geldeinlagen auf mehrere Banken zu verteilen

Die Erschütterungen an den weltweiten Finanzmärkten gehen weiter und haben längst die „reale Wirtschaft“ erreicht – auch in Deutschland. Davon zeugen die Einbrüche bei Kreditinstituten. Seit 1950 sind in Deutschland auch ohne weltweite Finanzmarktkrise bereits mehr als 150 überwiegend kleinere Privatbanken zusammengebrochen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Interessenverband Freier Handwerker e. V., (IFHandwerk) mittelständischen Betrieben die Aufteilung ihres Betriebsvermögens auf mehrere Banken. „Handwerksbetriebe und andere inhaberg…
03.12.2008
IFHandwerk - Gesetzes-Dschungel im Handwerk führt zu unberechenbaren Folgekosten
Interessenverband Freier Handwerker e. V. (IFHandwerk)

IFHandwerk - Gesetzes-Dschungel im Handwerk führt zu unberechenbaren Folgekosten

Das Handwerksrecht in Deutschland ist kompliziert – so kompliziert, dass es auch für die zuständigen Behörden kaum mehr durchschaubar ist. Viele Tausend Gesetze, Paragrafen und Verordnungen finden auf die Tätigkeiten von Malern, Schreinern & Co. Anwendung. Die Folge: In Zweifelsfällen können die zuständigen Behörden – in der Regel Ordnungsämter – nicht verbindlich begründen, auf welcher rechtlichen Regelung sie ihre Entscheidungen treffen. Ein typisches Beispiel dafür ist die Verfolgung von Handwerkern, die ohne den so genannten „Meisterbri…
14.11.2008
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