Wie aus der Presse zu entnehmen ist, plant die Bundesregierung eine deutliche Verbesserung der
versicherungsrechtlichen Absicherung der Nierenlebendspender. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen.
Die bisherige unklare Regelung führte häufig zu Streitigkeiten zwischen den beteiligten Krankenkassen des Spenders und des Empfängers und auch der Unfallkasse. Die Gesetzeslücke ließ als zu oft an den Folgen der Spende erkrankte Nierenlebendspender im Regen stehen.
Besonders hoffnungsvoll stimmt die geplante Beweislastumkehr. Wird sie sich tatsächlich …
23.01.2012
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