1. Portrait Ingenieurkammer Sachsen
Die Ingenieurkammer Sachsen ist die einzige gesetzlich legitimierte Berufsstandsvertretung
sächsischer Ingenieure aller Fachrichtungen. 1993 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet, arbeitet sie selbstverwaltet und ausschließlich beitragsfinanziert. (Es besteht keine Pflichtmitgliedschaft.) Die Ingenieurkammer Sachsen vertritt die beruflichen Interessen der ca. 5.200 Fachingenieure, die als Selbständige, Angestellte oder Beamte – schwerpunktmäßig im Baubereich – tätig sind.
2. Aufgaben und Ziele der Ingenieurkammer Sachsen
Die Existenzsicherung der Mitglieder ist die Hauptaufgabe der Ingenieurkammer Sachsen – von der Bereitstellung notwendiger Investitionsmittel über Rahmenbedingungen für einfache und effiziente Vergabeverfahren bis zu einer leistungsgerechten Honorierung.
Auf der Agenda stehen darüber hinaus:
• ein Berufsrecht, das die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ an eine hohe Qualifikation (Master/ Dipl.-Ing.) knüpft,
• ein Berufsausübungsrecht, das die Ausführung von Ingenieurleistungen nur Ingenieuren
erlaubt
• sowie die Nachwuchsförderung und die Unterstützung bei der Entwicklung neuer
Geschäftsfelder.
Die Ingenieurkammer Sachsen erfüllt zudem einen öffentlich-rechtlichen Auftrag. Nach
dem Sächsischen Ingenieurkammergesetz (SächsIngKG) ist sie zuständig für die Prüfung,
Anerkennung und Qualifizierung der Mitglieder und Beratenden Ingenieure, bauvorlageberechtigten
Ingenieure, qualifizierten Tragwerksplaner und Prüfsachverständigen. Mit der Eintragung in die gesetzlichen Listen wird für den Verbraucher der Nachweis der Qualifikation des Ingenieurs gewährleistet. Weitere Informationen unter www.ingsn.de.