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info4c AG

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info4c AG Stefan Kröger +49 160 3690692 Schneckenmannstr. 27 CH-8044 Zürich

Über das Unternehmen

info4c ist der globale Anbieter für hochwertige und individualisierte Compliance-Informationen. Vor mehr als zehn Jahren wurde das Unternehmen als Schweizer Pionier für spezialisierte Compliance-Berichte gegründet.
Die Lösungen von info4c werden danach ausgewählt, die relevanten Gesetze zu befolgen und den jeweiligen Zweck möglichst effizient zu erfüllen: Kenne den Kunden (Know Your Customer: KYC), Anti-Geldwäsche (Anti Money Laundering: AML), Verhinderung von Terrorismusfinanzierung, Betrug und Korruption (z. B. Anforderungen des US FCPA und des UK Bribery Act).

Aktuelle Pressemitteilungen von info4c AG
Bild: PEP-Prüfung: Geldwäschebeauftragte wegen Superwahljahr und neuem Geldwäschegesetz im Dauerstress!Bild: PEP-Prüfung: Geldwäschebeauftragte wegen Superwahljahr und neuem Geldwäschegesetz im Dauerstress!
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PEP-Prüfung: Geldwäschebeauftragte wegen Superwahljahr und neuem Geldwäschegesetz im Dauerstress!

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – kurz Geldwäschegesetz oder GWG – unterliegt einer stetigen Aktualisierung. So ist schon heute das Ende der aktuellen Fassung von 2008 (Version 2016) absehbar. Am 25. Juni 2017 läuft die zweijährige Übergangsfrist der vierten Europäischen Geldwäscherichtlinie aus. Bis dahin sind EU-Mitgliedstaten verpflichtet, die EU-Vorgaben in nationales Recht umzuwandeln. Aktuell gibt es hierzu einen Regierungsentwurf des „Gesetz zur Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie…“ (GWG-Entwur…
03.05.2017
Geldwäschegesetz – Sorgfaltspflichten für Inkassounternehmen bei der Identifizierung der Vertragspartner
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Geldwäschegesetz – Sorgfaltspflichten für Inkassounternehmen bei der Identifizierung der Vertragspartner

Am 25. Juni 2017 läuft die zweijährige Übergangsfrist der vierten Europäischen Geldwäscherichtlinie aus. Bis dahin sind EU-Mitgliedstaten verpflichtet, die EU-Vorgaben in nationales Recht umzuwandeln. Bis zur finalen Fassung eines neuen Geldwäschegesetzes bleibt nur noch wenig Zeit. Aktuell gibt es hierzu einen Regierungsentwurf des „Gesetz zur Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie…“ (GWG-Entwurf). Es verwundert nicht, dass darin auch Inkassounternehmen zu den „Verpflichteten“ im Sinne des Geldwäschegesetzes zählen. Die Formulierung (h…
24.04.2017
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