Das deutsche Handwerk hat vor kurzem eine wesentliche Änderung erfahren. Das vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung führt bei 12 Gewerken die Meisterpflicht wieder ein. Das Gesetz wurde am 09.10.2019 verabschiedet und tritt zum 1.1.2020 in Kraft.
Für Handwerker, die sich mit dem Gedanken tragen, sich selbstständig zu machen, hat dies zum Teil weitreichende Konsequenzen. Ist jemand in einem der 12 zukünftig zulassungspflichtigen Gewerke tätig und noch kein Meister, so muss er bis zum 31.12.2019 seine eigene Firma gegründet haben. Ab …
08.11.2019
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