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I.Q.Z GmbH

I.Q.Z GmbH

Norbert Fuhrmann c/o I.Q.Z GmbH Martinsallee 4 53359 Rheinbach 02226 83 700 46 n.fuhrmann@iq-z.de www.iq-z.de

Über das Unternehmen

Die I.Q.Z GmbH steht für Expertise im Bereich Compliance und Controlling. Sie beurteilt Werkverträge auf ihre Korrektheit - zertifiziert Personaldienstleister nach CSR-Kriterien für faire Zeitarbeit und berät Unternehmen bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes - besonders in Bezug auf die Auftraggeberhaftung.

Aktuelle Pressemitteilungen von I.Q.Z GmbH
Bild: Auftraggeber haften bis in den letzten Winkel ihrer Dienstleistungs- und WerkvertragsketteBild: Auftraggeber haften bis in den letzten Winkel ihrer Dienstleistungs- und Werkvertragskette
I.Q.Z GmbH

Auftraggeber haften bis in den letzten Winkel ihrer Dienstleistungs- und Werkvertragskette

Beim Mindestlohngesetz (MiloG) hat die in § 13 geregelte Auftraggeberhaftung bisher noch nicht die volle Aufmerksamkeit erlangt. Nach § 13 Mindestlohngesetz haftet mit Bezug auf § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz der Auftraggeber auch dafür, dass der von ihm beauftragte Unternehmer den gesetzlichen Mindestlohn zahlt. Er haftet insoweit wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Beauftragtes Unternehmen im Sinn des § 13 MiLoG sind Dienstleister und Werkvertragsnehmer, deren Nach- und Subunternehmer sowie Zeitarbeitsfirme…
09.03.2015
Bild: Mindestlohn - Risiken der Auftraggeberhaftung minimierenBild: Mindestlohn - Risiken der Auftraggeberhaftung minimieren
I.Q.Z GmbH

Mindestlohn - Risiken der Auftraggeberhaftung minimieren

Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sind verpflichtet, ihren im Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns zu zahlen (§20 MiloG). Dabei ist ein Auftraggeber nicht nur für die Zahlung des Mindestlohn in seinem eigenen Unternehmen verantwortlich, sonder haftet auch bei der Vergabe von Dienstleistungen oder Werkverträgen für die korrekte Zahlung der Mindestlöhne in seiner Wertschöpfungskette (§ 13 MiloG). Auftraggeber stehen in der Pflicht, die Einhaltung und Überwac…
30.12.2014
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