Als externer Datenschutzbeauftragter sind Sie unter anderem verpflichtet, die Beschäftigten Ihrer Kunden über den Datenschutz zu informieren und zu schulen.
Diese Aufgabe an sich kann viele Ressourcen in Anspruch nehmen. Von der Vorbereitung der Schulung bis hin zu der Zeit, die für die Erbringung der Leistung benötigt wird. Wenn Sie dann noch eine Vor-Ort-Schulung durchführen, können Sie auch die Fahrtzeit einrechnen.
Problem 1: Der Kunde ist nicht immer bereit, dafür mehr zu bezahlen!
Problem 2: Sie können die Schulung einmal im Jahr pr…
Eigene Datenschutz-Schulungsplattform
Ab sofort haben Unternehmen und Datenschutzbeauftragte die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter oder Mandanten über eine eigene Schulungsplattform zu schulen.
Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter zum Thema Datenschutz sind Pflicht. Denn das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass Mitarbeiter aufgrund mangelnder Kenntnisse im Datenschutz einen Datenschutzvorfall verursachen und das Unternehmen dafür haftet. Diese Haftung kann später sogar auf das Privatvermögen ausgeweitet werden, wenn festgestellt wir…
01.06.2021
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