Entgegen früheren Verlautbarungen bei der 1. Versteigerungsaktion der Torjägerkanone, wurde die Auktion seinerzeit durch eBay selbst beendet. Grund dafür war nicht die oft zitierte "einstweilige Verfügung" von Ailton, sondern ein Fehler von Helleckes selbst bei der Auktion. Sein Sohn hatte mit dem gleichen Familiennamen mitgeboten. Das verstößt gegen die AGB von eBay.
Nach nunmehr, von Ailton selbst vor einem Notar unterzeichneten und somit notariell beglaubigtem Sicherungsübereignungsvertrag gehört die Kanone definitiv der Helleckes Gruppe.…
10.09.2014
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