Grundsätzliches:
Die in der Vergangenheit festzustellenden Mängel in einigen Heimen veranlaßten den Gesetzgeber im Jahre 2002 zur entsprechenden Überarbeitung der Gesetze. So sehen Gesetze und Verordnungen vor,
Ehrenamtliche in der Heimmitwirkung setzen sich für Betroffene ein -
Bremen, 1. Juli 2006. Der Beschluss der Bremer Sozialdeputation, die im Heim lebenden Schwerbehinderten vom Sonderfahrdienst auszuschließen, widerspricht dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Es kann nicht angehen, daß im Heim Lebenden Leistungen versagt - aber nicht im Heim Lebenden solche Leistungen gewährt werden. Die Ehrenamtlichen in der Heimmitwirkung setzen sich zusammen mit weiteren Organisationen für die Rücknahme des Beschlusses und Wiederaufnahme…