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heilpraktikerABC

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Über das Unternehmen

Herr Stefan Lackermeier absolvierte im Frühjahr 2006 die Heilpraktikerprüfung. Somit ist er nach dem Heilpraktikergesetz HpG berechtigt, die Bezeichnung Heilpraktiker zu führen und die Heilkunde ohne Bestallung auszuüben.

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