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Hausverwaltung Reiner

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Hausverwaltung Reiner GbR Harald und Petra Reiner Büro: Herknerstraße 1 88250 Weingarten Postanschrift: Meisterhofstraße 22 88250 Weingarten Telefon: +49(0)751 295 104 - 0 Telefax: +49(0)751 295 104 - 44 E-Mail: info@hausverwaltung-reiner.de WEB: www.hausverwaltung-reiner.de

Über das Unternehmen

Herzlich Willkommen bei der Hausverwaltung Reiner
Sie haben eine Immobilie zu verwalten? Dann sind Sie bei uns richtig.

Wir beschäftigen uns mit der Verwaltung von Wohnimmobilien, Wohn- und Geschäftshäusern, Bürogebäuden und Wohnungseigentumsanlagen.

Als Hausverwaltung sind wir gerne für sie in den Bereichen der WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Gewerbeverwaltung tätig. Wir sind in der Region Oberschwaben mit den Schwerpunkten, Ravensburg, Weingarten, Friedrichshafen, Bad Waldsee und Biberach aktiv.

Aktuelle Pressemitteilungen von Hausverwaltung Reiner
Bild: Verbreitete Abrechnung von Sollbeträgen in Instandhaltungsrücklage unzulässigBild: Verbreitete Abrechnung von Sollbeträgen in Instandhaltungsrücklage unzulässig
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Verbreitete Abrechnung von Sollbeträgen in Instandhaltungsrücklage unzulässig

Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. Diese Grundsatzentscheidung veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar 2010. Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft stritten darüber, ob die Instandhaltungsrücklage in einer Jahresabrechnung richtig abgerechnet worden war. Die angefochtene Abrechnung enthielt eine Kostenposition Rücklage Haus mit einem Gesamtbetrag von 13.440 Euro und wies die ent…
10.03.2010
Verwaltungskosten dürfen auf Gewerbemieter umgelegt werden
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Verwaltungskosten dürfen auf Gewerbemieter umgelegt werden

Die mögliche Umlage von Verwaltungsaufwendungen auf Gewerbemieter billigte der Bundesgerichtshof (BGH) im Dezember 2009. Anlass dieser Entscheidung war ein Rechtsstreit, ob die Verwalterkosten zu Recht auf einen Mieter von Geschäftsräumen umgelegt worden waren. Bei Abschluss des Mietvertrages unterzeichnete der Mieter einen Mustervertrag. Dort war hinsichtlich der Betriebskosten vereinbart, dass die Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung vom Mieter zu tragen waren. In den Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2003 und 2004 wa…
16.02.2010
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