Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt ist die das größte Amt für geistiges Eigentum in der EU. Es wurde 1994 errichtet und ist zuständig für die Verwaltung von zwei EU-weit gültigen Rechten des geistigen Eigentums, nämlich der Gemeinschaftsmarke (GM) und des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (GGM). Das GGM wurde 2003 eingeführt, bietet einheitlichen Geschmacksmusterschutz und ist in allen 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig. Am 23. März 2016 wird der Name des Amtes in Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) geändert.