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Unerbetene SMS-Werbung löst Unterlassungsanspruch des Empfängers aus
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Unerbetene SMS-Werbung löst Unterlassungsanspruch des Empfängers aus

LG Berlin setzt die unaufgeforderte Werbung per SMS dem E-Mail- und Telefaxspamming gleich Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 14.01.2003 einen Internetdiensteanbieter, der seinen Kunden den kostenlosen Versand von SMS anbietet, verurteilt, es zu unterlassen, dem Nutzer dieser Dienstleistung fortan eigene oder fremde Werbung per SMS zuzusenden. Der Nutzer der Gratis-SMS hatte sich auf den Internetseiten mit seiner Mobilfunknummer registrieren lassen und daraufhin eine kostenlose SMS versandt. In der Folgezeit erhielt er von einem Koop…
29.04.2004
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