Die Gutmenschen gGmbH in Berlin hat Strafanzeige gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz wegen Strafvereitelung im Amt in fünf Fällen und der Gründung einer kriminellen Vereinigung gestellt.
Gründe sind folgende:
1.) Im Mordfall des Politikers Walter Lübcke ist davon auszugehen, dass der Verfassungsschutz Kenntnisse über die rechte Szene hatte, die ihn befähigt haben, zu wissen, dass Herr Lübcke ermordet werden würde. Bei all‘ den V-Leute in der rechten Szene ist davon auszugehen, dass auch bei diesem Mord Strafvereitelung im Amt stattgef…
15.07.2019
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