Als Schweizer Kunde den deutschen oder EU-Onlinemarkt kostensparend nutzen und von niedrigen Versandkosten sowie Zollfreigrenzen durch persönliche Abholung profitieren.
Seit vergangenen Freitag haben deutsche Zollämter die Vorschrift keine Rechnungen von online eingekauften Waren abzustempeln. Dies hat zur Folge, dass die deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% vom Händler nicht zurückerstattet werden kann.
Überrascht sind hierbei nicht nur die vielen Schweizer Kunden an den Zollämtern, sondern auch die Zollbeamten selbst. Eilig werden Schilder angebracht, um über die neue Regel zu informieren.
Einen genauen Grund der Bundesfinanzdirektion für die plötzliche Änderung ist aktuell noch nicht veröffentlicht.…
21.09.2015
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