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GE·BE·IN Versicherungen VVaG

GE·BE·IN Versicherungen VVaG

GE·BE·IN Versicherungen VVaG Cornelia Gerhards Werbeleitung Nordstraße 5-11 28217 Bremen

Über das Unternehmen

Hintergrundinformationen zum GE·BE·IN Versicherungen VVaG

• Gewinne stehen ausschließlich Mitgliedern zu
• Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung
• Abschluss bis 85 Jahre
• Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit
Der Ursprung des GE·BE·IN Versicherungen VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) geht bis in das Gründungsjahr 1923 zurück. Damals war er keine Versicherung, sondern „eine soziale Gegenwarts- und Familienhilfe" in Form einer Solidaritätskasse, in der jeder Mitglied werden konnte. Von Mitgliedern – für Mitglieder.
Dieser Grundgedanke steht auch heute noch als Prinzip für den GE·BE·IN Versicherungen VVaG. Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist unverändert Ausdruck von Eigenverantwortlichkeit, sich selbst, aber vor allem seiner Familie gegenüber.
Die juristische Form des Vereins auf Gegenseitigkeit gewährleistet, dass die Mitglieder über die von ihr gewählten Organe selbst über die Geschicke des Vereins bestimmen. Es erfolgen keine Ausschüttungen an Fremde, sondern die Gewinne stehen ausschließlich den Mitgliedern zu.
Der GE·BE·IN Versicherungen VVaG steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)/Versicherungsaufsicht. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird jährlich durch ein unabhängiges Gutachten dokumentiert, über die Kapitalanlagen wacht ein Treuhänder. GE·BE·IN Versicherungen VVaG, Nordstraße 5 – 11, 28217 Bremen, E-Mail, Tel. 0421-3877666

Aktuelle Pressemitteilungen von GE·BE·IN Versicherungen VVaG
Bild: GE·BE·IN senkt Sterbegeldversicherungs-BeiträgeBild: GE·BE·IN senkt Sterbegeldversicherungs-Beiträge
GE·BE·IN Versicherungen VVaG

GE·BE·IN senkt Sterbegeldversicherungs-Beiträge

Der GE·BE·IN Versicherungen VVaG ist bekannt für seine leistungsstarken und solide kalkulierten Versicherungstarife. Flache Hierarchien garantieren niedrige Kosten und die Unternehmensform VVaG sorgt für die direkte Ausschüttung der Überschüsse an die Mitglieder. Zum 1.10.2017 erfolgte die Genehmigung der Aufsichtsbehörde, einen Teil der Überschüsse auf Grund deren Zuverlässigkeit direkt in die Beiträge einzurechnen. Dies bedeutet eine sofortige Beitragssenkung für Neu- und Bestandskunden in den Tarifen C03 und C04. Hierdurch verbessert sich …
10.10.2017
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