Hintergrundinformationen zum GE·BE·IN Versicherungen VVaG
• Gewinne stehen ausschließlich Mitgliedern zu
• Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung
• Abschluss bis 85 Jahre
• Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit
Der Ursprung des GE·BE·IN Versicherungen VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) geht bis in das Gründungsjahr 1923 zurück. Damals war er keine Versicherung, sondern „eine soziale Gegenwarts- und Familienhilfe" in Form einer Solidaritätskasse, in der jeder Mitglied werden konnte. Von Mitgliedern – für Mitglieder.
Dieser Grundgedanke steht auch heute noch als Prinzip für den GE·BE·IN Versicherungen VVaG. Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist unverändert Ausdruck von Eigenverantwortlichkeit, sich selbst, aber vor allem seiner Familie gegenüber.
Die juristische Form des Vereins auf Gegenseitigkeit gewährleistet, dass die Mitglieder über die von ihr gewählten Organe selbst über die Geschicke des Vereins bestimmen. Es erfolgen keine Ausschüttungen an Fremde, sondern die Gewinne stehen ausschließlich den Mitgliedern zu.
Der GE·BE·IN Versicherungen VVaG steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)/Versicherungsaufsicht. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird jährlich durch ein unabhängiges Gutachten dokumentiert, über die Kapitalanlagen wacht ein Treuhänder. GE·BE·IN Versicherungen VVaG, Nordstraße 5 – 11, 28217 Bremen,

, Tel. 0421-3877666