Hamburg- focusconsult.net Raif Özalan - Nach einem Unfall hat ein geschädigter Kraftfahrer das Recht, für die Bewertung des Schadens einen Gutachter seiner Wahl einzuschalten , teilt focusconsult beratende Ingenieure (www.schadengutachter.eu) mit.
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schi…