Wenn große Fahrzeuge aus Feldwegen oder Ausfahrten in eine Straße einbiegen, droht Gefahr. Weil das Fahrzeug bereits weit die Fahrbahn ragt, wenn der Fahrer freie Sicht nach links und rechts hat, schreibt die Straßenverkehrsordnung ab einem Vorbaumaß (Abstand von der Lenkradmitte bis zur Vorderkante des Fahrzeugs) von 3,50 m einen Einweiser vor, der den Einbiegevorgang absichert. Alternativ erlaubt der Gesetzgeber geeignete technische Hilfsmittel. Doch was bedeutet „geeignet“? Um Klarheit zu schaffen, hat das Fliegl Agro-Center sein Vorbau-Ka…
25.10.2018
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