Bisher ist es ein schier unlösbares Problem, bei einer fehlenden Übereinstimmung des biologischen Geschlechts mit der empfundenen Geschlechterzugehörigkeit eine Namensänderung durchzuführen.
Doch es gibt eine gute Nachricht, denn mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz soll sich das ändern. Unsere Fachanwälte für Familienrecht in Kiel haben sich den Gesetzesentwurf genauer angeschaut und stellen Ihnen die wichtigsten Punkte vor.
Warum kommt das neue Selbstbestimmungsgesetz?
Die Bundesregierung musste handeln, denn die Regelungen aus dem TSG a…
25.07.2022
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