Der Fachbeirat Glücksspielsucht besteht aus sieben Mitgliedern und ist so zusammengesetzt, dass Persönlichkeiten mit ausgewiesener Erfahrung und Fachwissen in den Bereichen
• Nationale und internationale Glücksspielsucht- und Wettsuchtforschung, Suchtprävention, Suchthilfe sowie Suchtbekämpfung,
• Jugend- und Spielerschutz sowie Jugendhilfe,
• Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit Glücksspielen einschließlich der Gewährleistung der Integrität des sportlichen Wettbewerbs bei der Veranstaltung und dem Vertrieb von Sportwetten
angemessen vertreten sind und juristischer Sachverstand, insbesondere in den Fragen des Glücksspielrechts und des Jugendschutzes, genutzt werden kann. Die Amtsdauer des Fachbeirats beträgt sieben Jahre.