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Beate Bahner ist Fachanwältin für Medizinrecht, Fachbuchautorin mehrerer Standardwerke im Medizinrecht, Mediatorin im Gesundheitswesen und Inhaberin der Fachanwaltskanzlei Bahner in Heidelberg. Weitere Informationen unter www.beatebahner.de
Bundesverfassungsgericht gestattet einer Zahnarztpraxis unter bestimmten Voraussetzungen die Bezeichnung "Zahnärztehaus"
Karlsruhe/Heidelberg. Erneut hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zwei Urteile zahnärztlicher Berufsgerichte (hier Berufsgericht und Landesberufsgericht Stuttgart) wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben und damit einen langjährigen Streit im Interesse der betroffenen Zahnärzte beendet.
Im vorliegenden Fall bezeichnete sich eine große Zahnarztpraxis, bestehend aus mehreren Zahnärzten und einer Kieferorthopädin, al…
30.09.2011
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