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EU VECTO

GloNet Communications

  • Heuberge 34
    49808 Lingen Ems
    Deutschland

    Über das Unternehmen

    Acht europäische Anhängerhersteller hatten am 30. August 2024 beim Gericht der Europäischen Union eine Nichtigkeitsklage gegen bestimmte Vorschriften der Verordnung (EU) 2024/1610 eingereicht. Hierzu zählen:

    Fliegl Fahrzeugbau GmbH

    Kögel Trailer GmbH

    Krone Commercial Vehicle SE

    Langendorf GmbH

    Schmitz Cargobull AG

    Schwarzmüller GmbH

    System Trailers Fahrzeugbau GmbH

    Wecon GmbH


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    Aktuelle Pressemitteilungen von EU VECTO
    Bild: EuGH weist Klage der europäischen LKW-Anhängerhersteller zurück  - Kernfragen bleiben inhaltlich ungeprüft
    EU VECTO

    EuGH weist Klage der europäischen LKW-Anhängerhersteller zurück - Kernfragen bleiben inhaltlich ungeprüft

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 1. Oktober 2026 das Rechtsmittel von acht europäischen Anhängerherstellern gegen einen Beschluss des Gerichts der Europäischen Union zurückgewiesen. Das Gericht hatte am 22. Mai 2025 die Nichtigkeitsklage der Hersteller mit dem Argument fehlender individueller Betroffenheit als unzulässig abgewiesen. Der EuGH hat diese Entscheidung heute bestätigt. Damit bleibt die unmittelbare Nichtigkeitsklage gegen bestimmte Regelungen der Verordnung (EU) 2024/1610 unzulässig. Die heutige Entscheidung b…
    02.10.2026
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