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Epp, Gebauer & Kühl, Köln

Epp, Gebauer & Kühl, Köln

Epp, Gebauer & Kühl Worringer Straße 30 50668 Köln www.avocat.de

Über das Unternehmen

Unsere Kanzlei ist durch Personal und Know-how-Struktur optimal auf den deutsch-französischen Geschäftsverkehr ausgerichtet. Wir verfügen über Büros in Köln, Strassburg, Paris und Baden-Baden.

Unsere Rechtsanwälte sind zweisprachig, kulturell in

Aktuelle Pressemitteilungen von Epp, Gebauer & Kühl, Köln
Bild: Photovoltaik: Französische Regierung beschließt dreimonatiges MoratoriumBild: Photovoltaik: Französische Regierung beschließt dreimonatiges Moratorium
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Photovoltaik: Französische Regierung beschließt dreimonatiges Moratorium

Nach einem Ministerialtreffen vom 2. Dezember 2010 wurde angekündigt, dass die französische Regierung im Bereich der Photovoltaik die Reißleine ziehen will. Grund ist die unerwartet hohe Anzahl von Netzanschlussanträgen für Photovoltaikanlagen bei der ERDF, Tochtergesellschaft der EDF und Betreiber des französischen öffentlichen Stromnetzes. Zurzeit sind Photovoltaikprojekte mit einer Gesamtleistung von ca. 4.000 MW in der Warteschleife der ERDF, während die französische Regierung einen Zuwachs von lediglich 500 MW pro Jahr kalkuliert hatte…
13.12.2010
Bild: Liberalisierung des französischen Online Wett- und GlückspielmarktesBild: Liberalisierung des französischen Online Wett- und Glückspielmarktes
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Liberalisierung des französischen Online Wett- und Glückspielmarktes

Am 6. April 2010 wurde in Frankreich das Gesetz zur Liberalisierung des Online Wett- und Glückspielmarktes von der Assemblée Nationale beschlossen. Angesichts des großen Geschäfts mit der Fußballweltmeisterschaft in Südafrika ab dem 11. Juni 2010, war Eile das Gebot der Stunde. Experten rechnen damit, dass die Franzosen während der WM 200 bis 300 Millionen Euro wetten werden, bzw. mehr als 60 % des voraussichtlichen Umsatzes auf dem Sportwettenmarkt im Jahre 2010. Gut 30 Anbieter stehen in den Startlöchern bereit, um bei der neu geschaffene…
26.04.2010
Bild: Frankreich reformiert sein Wirtschaftsvertrags- und Wettbewerbsrecht (Loi de modernisation de l’économie, LME)Bild: Frankreich reformiert sein Wirtschaftsvertrags- und Wettbewerbsrecht (Loi de modernisation de l’économie, LME)
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Frankreich reformiert sein Wirtschaftsvertrags- und Wettbewerbsrecht (Loi de modernisation de l’économie, LME)

Am 23. Juli 2008 ist in Frankreich das Gesetz über die Modernisierung der Wirtschaft in Kraft getreten. Es enthält neue Bestimmungen über die Geschäftsverhandlungen, wobei insbesondere die Vorschriften über die Einschränkung der freien Vertragsverhandlungen zwischen Produzenten und Händlern (dazu II.) und über die Zahlungsfristen (dazu III.) Änderungen erfahren haben. Des weiteren wurde ein neues Sanktionssystem für den Fall des Verstoßes gegen die Vorschriften erarbeitet (dazu IV.). II. Gesetzlicher Rahmen für die Vertragsverhandlungen Im G…
20.01.2009
Bild: Die Allgemeine Gleichbehandlung in Frankreich (vergleichbar AGG in Deutschland)Bild: Die Allgemeine Gleichbehandlung in Frankreich (vergleichbar AGG in Deutschland)
Epp, Gebauer & Kühl, Köln

Die Allgemeine Gleichbehandlung in Frankreich (vergleichbar AGG in Deutschland)

Frankreich erweitert den Geltungsbereich seiner Bestimmungen gegen die Ungleichbehandlung (non-discrimination). Der Gesetzentwurf, welcher verschiedene Bestimmungen zur Anpassung an das Europarecht im Bereich der Bekämpfung der Diskriminierungen enthält, wurde am 15. Mai durch das Parlament verabschiedet setzt mehrere europäische Richtlinien ins innerstaatliche Recht um. Er enthält wichtige Änderungen der Bestimmungen über die Gleichbehandlung. Klarstellung der Begriffe „unmittelbare und mittelbare Diskriminierung“ Das Gesetz definiert z…
30.06.2008
Reform des Baurechts in Frankreich
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Reform des Baurechts in Frankreich

Ab dem 01.10.2007 tritt in Frankreich ein neues, vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben in Kraft. Die tragenden Elemente dieser Reform sind folgende: Aufgrund der Vervielfachung von Genehmigungs- oder Erklärungsverfahren im französischen Baugesetzbuch (Code de l’urbanisme), ist die Hauptneuerung die Reduzierung von 11 Genehmigungs- und 5 verschiedenen Erklärungsverfahren auf 3 Genehmigungs- und ein Erklärungsverfahren. Es bleiben damit: - die Baugenehmigung, - die Bauänderungsgenehmigung, - die Abrissgenehmigung. Der Anwendung…
05.11.2007
Erfolgshonorare für Rechtsanwälte in Frankreich zulässig
Epp, Gebauer & Kühl, Köln

Erfolgshonorare für Rechtsanwälte in Frankreich zulässig

In einer Entscheidung vom 4. Juli 2007 bestätigt die zweite Kammer des französischen Kassationshofs die Möglichkeit für Rechtsanwälte in Frankreich, Erfolgsvergütungen zu vereinbaren. Im entschiedenen Fall hatte eine Mandantin mit ihrem Rechtsanwalt eine Honorarvereinbarung getroffen, in der auch ein Erfolgshonorar gemessen am Ergebnis von mindestens 50% vereinbart war. Diese erfolgsabhängige Vereinbarung sollte auch für den Fall gelten, dass der Anwalt im Laufe des Verfahrens gewechselt wird. Im Laufe des Verfahrens hatte die Mandantin den…
05.11.2007
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