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ediPost

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ediPost GmbH Sedelhofgasse 21 89073 Ulm Jochen Borner Teleflon:

Über das Unternehmen

ediPost ist die Abkürzung für elektronische, digitale und identifizierte Post. Jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger erhält nach einer Identifizierung seine lebenslange, sichere Post E-Mail Adresse zugewiesen. Im Rahmen des Projekts „Bürgerportale“ entwickelt das Bundesministerium des Innern (BMI) gemeinsam mit Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden eine Lösung für die Online-Kommunikation, die so einfach sein soll wie E-Mail und dabei so sicher wie die Papierpost. Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, Wirtschaft und Verwaltung können per „ediPost“ künftig Nachrichten und Dokumente vertraulich, zuverlässig und sicher versenden. Hinter allen ediPost-Adressen stehen sicher identifizierte Kommunikationspartner. Die Nutzung des Dienstes ist für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger kostenlos. Für die Registrierung und Identifizierung wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von 19.- EUR erhoben. Durch den Wegfall des herkömmlichen Briefportos (durchschnittlich 0,65 EUR inkl. Papier und Kuvert) spart die Wirtschaft und Verwaltung enorme Portokosten, diese Ersparnis wird an Nutzer der ediPost weitergegeben. In Zukunft wird ein elektronisches Versandporto (e-Porto) in Höhe von EUR 0,25 dem Versender (Wirtschaft und Verwaltung) berechnet, wovon dann EUR 0,10 dem Nutzer gutgeschrieben werden. Nach aktuellen Berechnungen können Nutzer (Bundesbürgerinnen und Bundesbürger), die auf ediPost umgestellt haben, pro Jahr zwischen EUR 200.- und über EUR 1.000 überwiesen bekommen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) schafft hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen und definiert die technischen Grundlagen.

Aktuelle Pressemitteilungen von ediPost
Bild: 1.000,- EUR für jeden Bürger bei Umstellung auf elektronische PostBild: 1.000,- EUR für jeden Bürger bei Umstellung auf elektronische Post
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1.000,- EUR für jeden Bürger bei Umstellung auf elektronische Post

Wenn der Bundesrat nach der Sommerpause dem DE-Mail Gesetz zustimmt, wird es jedem Bürger möglich sein, seine zukünftige Papier-Post auf elektronischem Wege zu erhalten. Geht es nach dem Gesetz, kann jeder Bürger nach einer persönlichen Identifizierung mittels Personalausweis seine amtliche Email-Adresse sichern. Danach sind Versender gesetzlich verpflichtet, den zukünftigen Schriftverkehr mit dem Bürger auf elektronischem Wege zu führen. Das so genannte E-Porto, das vom Versender entrichtet wird, soll sich zwischen 0,20 EUR und 0,55 EUR bewe…
10.08.2010
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