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DVMI - Deutsche Vermieter Inkasso GmbH

DVMI - Deutsche Vermieter Inkasso GmbH

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Über das Unternehmen

Die DVMI Deutsche Vermieterinkasso GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Triconsult Forderungsmanagement GmbH, einer erfolgreichen Inkassogesellschaft, die seit 1996 namhafte Kunden betreut. Spezialisiert auf Inkasso für Vermieter, Mietrechtsstreitigkeiten und Durchsetzung der Vermieterinteressen, bündelt die DVMI Inkasso-Erfahrungen sowie die Expertise deutschlandweit anerkannter Mietrechtsexperten. In einer Zeit in der wachsende Mietschulden die Vermieter belasten, bietet das Unternehmen durch sein angebotenes Leistungsspektrum neue Perspektiven in Sachen Mietstreitigkeiten, Mietrückstände, Renovierungskosten, Verluste seitens Vermieter etc.

Aktuelle Pressemitteilungen von DVMI - Deutsche Vermieter Inkasso GmbH
Bild: Vermietertipp: Teure Renovierung durch MieterBild: Vermietertipp: Teure Renovierung durch Mieter
DVMI - Deutsche Vermieter Inkasso GmbH

Vermietertipp: Teure Renovierung durch Mieter

Renovierung und sonstige bauliche Maßnahmen durch den Mieter – Vermieter sollten ausdrücklich mit dem Mieter vereinbaren, dass daraus kein Entschädigungs- oder Ausgleichsanspruch entsteht! Es kommt in der Praxis häufig vor, dass der Mieter Renovierungen, bauliche Veränderungen der Mietsache oder sonstige Maßnahmen wünscht und bereit ist, diese selbst durchzuführen und die Kosten zu übernehmen. In der Regel wird dies von den Vermietern genehmigt. Nicht selten sehen sich Vermieter am Ende der Mietzeit plötzlich Entschädigungsansprüchen der Miet…
31.10.2006
Bild: Vermietertipp: Fristlose Kündigung kann ins Auge gehenBild: Vermietertipp: Fristlose Kündigung kann ins Auge gehen
DVMI - Deutsche Vermieter Inkasso GmbH

Vermietertipp: Fristlose Kündigung kann ins Auge gehen

DVMI-Vermietertipp Nr. 1: Vermieter sollten bei Zahlungsverzug des Mieters nicht nur fristlos, sondern in jedem Fall auch ordentlich fristgerecht wegen vertragswidrigen Gebrauchs kündigen! Häufig machen Vermieter bei Zahlungsverzug ihres Mieters den Fehler, nach Vorliegen der Kündigungsvoraussetzungen (Zahlungsverzug von mindestens zwei Monatsmieten) lediglich fristlos aus wichtigem Grund wegen Zahlungsverzuges zu kündigen und Zahlungs- sowie Räumungsklage zu erheben. Dies führt im Wohnraummietrecht dazu, dass, wenn der Mieter innerhalb eine…
10.05.2006
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