Dr. Birgitta Wind ist gebürtige Berlinerin, verbrachte jedoch ihre Schulzeit in Düsseldorf. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. Schon während ihres Studiums entdeckte sie ihre Vorliebe für das Fachgebiet Familienrecht, was sie dazu bewog, in diesem Bereich zu promovieren. Während und nach der Referendarzeit verbrachte sie zu Forschungszwecken zwei Winter in Santa Barbara/Kalifornien, wo sie am Familiengericht an Verfahren und Mediationsgesprächen teilnahm. Birgitta Winds Dissertation erschien im Jahr 2000 unter dem Titel „Das gemeinsame Sorgerecht nach Scheidung in Kalifornien und Deutschland - ein Rechtsvergleich“. 2005 erlangte sie den Titel der Fachanwältin für Familienrecht. Seit 2000 ist Frau Dr. Wind als selbstständige Anwältin tätig.