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Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich

Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich

Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich Rechtsanwälte Mahdentalstr. 82, 71065 Sindelfingen Fon (07031) 41 80 90, Fax (07031) 41 80 970 www.kapitalmarktrecht.de, info@kapitalmarktrecht.de Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Steinhübel

Über das Unternehmen

Die Rechts- und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich sind schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht. Die „Wirtschaftswoche“ bewertete in ihrer Ausgabe vom 17.04.2009 die Kanzlei von Dr. Steinhübel als „Top-Kanzlei für Anlegerrecht“.

Aktuelle Pressemitteilungen von Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich
Medienfonds: Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich setzt Erfolgserie fort
Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich

Medienfonds: Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich setzt Erfolgserie fort

25.07.2011: Mit Urteil vom 12.07.2011 verurteilte das Landgericht München die UniCredit Bank AG (vormals: Bayerische HypoVereinsbank AG) zur Rückabwicklung eines KALEDO-Medienfonds. Das anlegerfreundliche Urteil ist auf nahezu alle Fondsbeteiligungen übertragbar. Begleitumstände des Medienfondserwerbs Nachdem der Kläger im Jahre 2003 eine betriebliche Abfindung erhalten hatte, ließ er sich von seiner langjährigen Hausbank beraten, da er Vermögen bilden und Altersvorsorge betreiben wollte. Im Vertrauen auf die Empfehlung des Bankberaters erwa…
26.07.2011
Victory Medienfonds: Landgericht Augsburg spricht Anleger Schadensersatz zu
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Victory Medienfonds: Landgericht Augsburg spricht Anleger Schadensersatz zu

14.07.2011 – Mit einem von Rechtsanwalt Berkemeier erstrittenen, aktuellen Urteil des Landgerichts Augsburg (noch nicht rechtskräftig) wurde die Victory 21. Film Production GmbH vollumfänglich zum Ersatz des dem Anleger entstandenen Schadens verurteilt. Die Kanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich misst der Entscheidung erhebliche Signalwirkung bei. Fehlerhafte Risikoaufklärung führt zum vollständigen Schadensersatz Das Landgericht Augsburg bestätigt mit seinem Urteil die Auffassung des dortigen Klägers über die fehlerhafte Risikoaufklärung vor …
14.07.2011
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