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Dr. Randolf Straky

Dr. Randolf Straky

Dr. Randolf Straky Rechtsanwalt RAe Widder + Lichtenberger M1, 10 68161 Mannheim Tel. +49 621 127 580 Fax. +49 621 1275825 email: RA.straky@widder-lichtenberger.de

Über das Unternehmen

Dr. Randolf Straky ist Sozius der Kanzlei Widder + Lichtenberger in Mannheim. Er ist seit März 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und war bis Mitte 2009 bei den internationalen Wirtschaftskanzleien Freshfields Bruckhaus Deringer und Clifford Chance u.a. im Bank- und Finanzrecht tätig. Vor seiner Zulassung absolvierte er den postgraduierten Studiengang „Business Law & Taxation (Wirtschaftsrecht und Steuern)“. Im Jahre 2005 verlieh ihm die Universität Mannheim den Titel „Doktor der Rechte (Dr. iur.)“.

Dr. Randolf Straky berät vornehmlich in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Zu seinen Schwerpunkten gehört die Unterstützung und Vertretung in gesellschafts- und wirtschaftsstrafrechtlichen Bereichen, im Anlegerschutz sowie im Arbeitsrecht.


Seit 1971 vertrauen anspruchsvolle Mandanten den Rechtsanwälten der Kanzlei Widder + Lichtenberger im Zentrum Mannheims. Die Spezialisierung der fünf Anwälte auf verschiedene Rechtsgebiete ist die Grundlage der umfassenden juristischen Beratung der Kanzlei. Die Bereiche (Internationales) Wirtschaftsrecht, Erb- und Familienrecht, Privates Baurecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht sind schwerpunktmäßig einzelnen Kanzleimitgliedern zugeordnet. Sie erreichen die Kanzlei Widder + Lichtenberger unter:

RAe Widder + Lichtenberger
M1, 10
68161 Mannheim
Tel. +49 621 127 580
Fax. +49 621 1275825
email: E-Mail

Aktuelle Pressemitteilungen von Dr. Randolf Straky
Bild: BGH: Verletzung der Beratungspflicht bei Zinssatz-Swap-Vertrag. Deutsche Bank zu Schadensersatz verurteiltBild: BGH: Verletzung der Beratungspflicht bei Zinssatz-Swap-Vertrag. Deutsche Bank zu Schadensersatz verurteilt
Dr. Randolf Straky

BGH: Verletzung der Beratungspflicht bei Zinssatz-Swap-Vertrag. Deutsche Bank zu Schadensersatz verurteilt

Der Bundesgerichtshof verhilft einem Bankkunden zu einem späten „Wettsieg“ und stärkt (erneut) die Rechte der Anleger: Der häufig als „Bankensenat“ bezeichnete XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs gab einem mittelständischen Unternehmen Recht und verurteilte die Deutsche Bank zu knapp 550.000 Euro Schadensersatz, weil die Bank ihre Beratungspflicht beim Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages (konkret: CMS Spread Ladder Swap) verletzt hat. Die Vorinstanzen (LG Hanau vom 04.08.2008 und OLG Frankfurt am Main vom 30.12.2009) hatten noch zu Guns…
24.03.2011
Bild: BAG: Vorgesetzte können Sonntagsarbeit auch ohne arbeitsvertragliche Regelung anordnenBild: BAG: Vorgesetzte können Sonntagsarbeit auch ohne arbeitsvertragliche Regelung anordnen
Dr. Randolf Straky

BAG: Vorgesetzte können Sonntagsarbeit auch ohne arbeitsvertragliche Regelung anordnen

Das Bundesarbeitsgerichts hat erstmals entschieden: Der Arbeitgeber darf von seinen Angestellten Sonn- und Feiertagsarbeit verlangen, auch wenn dies im Arbeitsvertrag nicht vorgesehen ist. An Sonn- und Feiertagen darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden. So sieht es das Arbeitszeitgesetz vor. Freilich macht das Gesetz selbst viele Ausnahmen, etwa im Rettungsdienst, in Gaststätten oder bei der Polizei. Eine weitere sehr wichtige und für alle Betriebe geltende Ausnahme ist die Möglichkeit der behördlichen Genehmigung von Sonn- und Feiertagsa…
11.11.2009
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