Laut § 12 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter bezüglich ihrer Rechte zu schulen, damit diese wissen, wann sie benachteiligt werden und wie sie sich gegen solche Diskriminierungen wehren können.
Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, kann dies für ihn weitreichende und unangenehme Konsequenzen haben. Die bloße Aushändigung von Informationen über das Allgemeine Gleichstellungsgesetz ist in diesem Zusammenhang oft nicht ausreichend, da diese keine aktive Auseinande…
Die Firma DL Websolutions hat in diesem Jahr, 2007, eine Schulungsplattform für das Internet zur Verfügung gestellt, wonach kostengünstig der Unternehmer seine Beschäftigten nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, allgemein auch als Gleichstellungsgesetz oder Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet) schulen lassen kann.
Unter www.agg-mitarbeiterschulung.de werden die Schulungsteilnehmer anhand des Gesetzes, Kommentierungen, Fällen und eines Fragekatalogs geschult, damit sie ihre Rechte und Pflichten nach diesem Gleichstellungsgeset…
28.11.2007
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