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Die Kanzlei Diem & Partner mit Niederlassungen in Stuttgart und Istanbul berät mit 15 Rechtsanwälten/innen mittlere und große Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Mit den beiden Länderreferaten für Frankreich und die Türkei und der
Ansbach/22.03.2007 - Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof stellte in seiner Sitzung am 22.03.2007 rechtskräftig fest, dass der Sportschuh „adidas_1“, auch wenn er mit einer zur Anpassung der Dämpfung verwandten elektrischen Zusatzfunktion ausgestattet ist, nicht in den Anwendungsbereich des Elektrogerätegesetzes (ElektroG) fällt. Auf die Berufung des mit der Abwicklung des Gesetzes beauftragten Stiftung „Elektro-Altgeräte-Register“ (EAR) bestätigte der zuständige Senat damit die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach, d…
26.03.2007
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