Über Nationale Menschenrechtsinstitutionen:
Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) sind staatlich finanzierte, jedoch in ihrer Tätigkeit unabhängige zentrale Einrichtungen für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte durch den eigenen Staat. Weltweit gibt es NMRI in mehr als 80 Ländern, deren Arbeit sich an den "Pariser Prinzipien" von 1993 (A/RES/48/134) orientiert. Diese machen Vorgaben zu Mandat und Arbeitsweise der NMRI. Kernelemente sind die Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Herstellung der politischen Legitimation und zur Wahrung der Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein wirksames Funktionieren erlauben.
Die Erfüllung dieser Kriterien wird durch die "Globale Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen" (GANHRI), den internationalen Dachverband in einem von den UN anerkannten Akkreditierungsverfahren regelmäßig überwacht. Das Verfahren unterscheidet die Akkreditierungsstufen Aund B. A-akkreditierte NMRI haben Beteiligungsrechte auf UN-Ebene, insbesondere Rederecht im Menschenrechtsrat. NMRI beraten die Politik, erstellen Studien oder Monitoring-Berichte, führen Menschenrechtsbildung durch oder beteiligen sich an Gerichtsverfahren oder den internationalen Menschenrechtskontrollverfahren; manche wirken auch als Beschwerdestellen in Einzelfällen. Zahlreiche NMRI sind auch Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention oder nationaler Präventionsmechanismus entsprechend dem Fakultativprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention.