Rechtsanwalt Andreas Mayer ist als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht nahezu ausschließlich im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und spezialisiert auf Fragen des Anlegerschutzes.
Die Kanzlei Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertritt einen integrativen Beratungsansatz. In vielen Fällen ist die „gescheiterte“ Kapitalanlage nur ein Teil eines misslungenen Altersvorsorgekonzeptes. Weiterführende Beratungen in Fragen der Ausrichtung der Altersvorsorge sowie eine Neukonzeption einer nachhaltigen Altersvorsorge werden durch erfahrene Berater erbracht.
Auch stehen Mayer & Mayer Rechtsanwälte in allen Fragen rund um die Finanzierung von Immobilien oder Kapitalanlagen beratend und vertretend zur Verfügung. Die Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen und Finanzierungsangeboten sowie die Erstellung von Finanzierungskonzepten werden unter anderem in Zusammenarbeit mit Beratern der Verbraucherzentralen erbracht.
Rechtsanwältin Daniela Mayer ist spezialisiert auf Familienrecht, Scheidungsrecht und Erbrecht. Daneben bildet das Inkasso privatärztlicher Liquidationen einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.