Verwendung von Altadressen: Ende der Übergangsfrist der BDSG Novelle 2009
Opt-In-Zwang ab 01.09.2012 auch bei Alt-Adressen!
Der Gesetzgeber hat 2009 aufgrund verschiedener Datenskandale die Bedingungen der Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken und der Adressenweitergabe verschärft. Allerdings räumte er Über-gangsfristen ein. Frei nach dem Motto „also weiter so“ ist dies oft vergessen worden oder erst gar nicht bekannt und wird für manche Unternehmen zur Zeit-Bombe.
Alle Firmen – nicht erst ab 9 Mitarbeitern - müssen ab dem 01.09.2012 auch…
22.08.2012
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