Immer wieder im Streit stehen Darlehensrückzahlungsansprüche aus längst gekündigten Darlehen.
Jüngst hatte das LG Stuttgart (Urt. v. 10.05.2019, 12 O 398/18) und sodann das OLG Stuttgart (Urt. v. 20.10.2020, 6 U 250/19) einen Fall zu entscheiden, wo maßgeblich im Streit stand, ob der Darlehensrückzahlungsforderung - in Hohe von rund € 40.000,00.- - verjährt und verwirkt gewesen sei.
Die Wirksamkeit der Kündigungserklärung wurde zuletzt nicht mehr bestritten. Unstrittig blieb auch die Beachtung der Vorgaben des § 498 BGB.
Die Klage hatte m…
02.10.2021
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