Das Erzbistum Berlin wird seid dem 27. August 2011 von Erzbischof Rainer Maria Woelki geleitet.
Am 29. August 2011 gab der Pressesprecher des Erzbischofs Steffen Förner eine öffentliche Erklärung vor der Presse ab, in der er die Bischofsweihe von Ralph Napierski bestätigt.
Es folgt die Dokumentation der Aussagen des Erzbistum Berlin mit Kommentaren von Bischof Ralph Napierski.
Bischof Ralph Napierski ist katholischer Bischof
Nach § 132a StGB ist es strafbar sich als katholischer Bischof zu bezeichnen (oder auch nur den Eindruck zu erwecke…
Der exkommunizierte Bischof Ackermann, der sein Amt nach Kirchenrecht illegal ausübt.
hat in der Vergangenheit den katholischen Bischof Ralph Napierski verleumdet.
Nachdem Gerichte und Staatsanwaltschaft aktiv wurden, hat Bischof Ackermann die Verleumdungen endlich zurückgenommen.
Bischof Ackerman aus Trier publizierte über das ihm unterstehende Amtsblatt (Jahrgang-Nr.:154 Artikel-Nr.: 164) der Diözese und seine Homepage folgendes:
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„Die Deutsche Bischofskonferenz warnt vor Ralph Napierski. Unter dem Namen „Bischof …
Durch eine von Bischof Ackermann aus Trier zu verantwortende Verleumdung gegen Bischof Ralph Napierski wurde die Staatsanwaltschaft aktiv.
Es stand die (wenn auch abstruse und nicht nachvollziehbare) Behauptung im Raum, Bischof Ralph Napierski sei kein katholischer Bischof.
Wenn das so wäre, wäre seine Behauptung, er sei katholischer Bischof, eine Straftat:
§ 132a Abs. 3 StGB gewährt der römisch-katholischen Kirche besonderen Besitzschutz gegenüber anderen Religionsgemeinschaften hinsichtlich ihrer Amtsbezeichnungen.
Hier ein Auszug aus de…
01.09.2011
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